In beiden Fällen gab es Streit um die Einstufung von Hunden als gefährlich im Sinn der Gefahrenabwehrverordnung - die Richter kamen jedoch zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Im ersten Fall ging es um einen Schäferhund, der ohne ersichtlichen Grund einen anderen Hund angefallen und so schwer verletzt hatte, dass er eingeschläfert werden musste. Es war bereits der dritte Vorfall dieser Art mit dem Schäferhund. Die Klage des Hundehalters gegen den Bescheid der Gemeinde, die den Hund als gefährlich einstufte und eine erhöhte Steuer verlangte, wies das Verwaltungsgericht ab. Von dem Hund gehe unzweifelhaft eine erhöhte Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus - auch wenn das Tier keine Menschen angegriffen habe.
In dem zweiten Fall hatte eine Gemeinde den Halter eines als Jagdhund ausgebildeten Hundes zur erhöhten Hundesteuer herangezogen, weil der Hund einen anderen Hund gebissen und verletzt und ein Hauskaninchen getötet hatte. Der Halter argumentierte, sein Hund sei von dem anderen zuvor einmal gebissen worden, und mit der Attacke auf das Kaninchen habe er sich entsprechend seiner Ausbildung als Jagdhund verhalten. Die Richter hoben in diesem Fall den Hundesteuerbescheid der Gemeinde auf. Es müsse geklärt werden, ob sich der Hund ohne Grund auf den anderen gestürzt habe, und ob sich das Tier gegenüber dem Kaninchen so verhalten habe, wie er es bei einer Jagd getan hätte. |