Sie schickte ein Stoßgebet gen Gerichtsdecke, verdrehte die Augen und holte schließlich tief Luft - der Angeklagten fiel ein ganzer Felsbrocken vom Herzen, als sie ihr Urteil hörte: "Was lange währt, wird endlich gut", mit diesen Worten sprach Richterin Nordmann die 30-jährige Hundehalterin frei.
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Hunde bissen sich gegenseitig
Vor vier Jahren hatten sich der Rottweiler-Mischling der Angeklagten und ein kleiner Terrier auf den Rheinwiesen in Lörick gegenseitig gebissen. Das Terrier-Frauchen, eine 60-jährige Friseurmeisterin aus Detmold, sprühte mit einer chemischen Substanz nicht nur auf die Hunde, sondern gleich auch noch auf die Besitzerin des Rottweilers.
Ob es sich dabei um Hundeabwehrspray oder Tränengas handelte, konnte nicht geklärt werden. Fest steht jedoch: Obwohl die Dame ihren kleinen "Higgins" gegen den großen "Bo" verteidigen wollte, hätte sie nur auf die Tiere, "nicht aber auf den Menschen sprühen dürfen", sagte jetzt der Staatsanwalt.
Gehirnerschütterung und Prellungen
Die Angeklagte hätte in Notwehr gehandelt, als sie sich gegen die Sprüherin verteidigte, der Detmolderin mit der Faust ins Gesicht schlug und ihr so eine Gehirnerschütterung und Prellungen beibrachte. Die 5000 Mark Schmerzensgeld aus dem ersten Urteil muss sie nun nicht zahlen. |