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Bei Fahrlässigkeit kein Schadensersatz
 
Webmaster - 25.04.2002 | 23:18

Wer bei dem Versuch zwei sich balgende Hunde mit der Hand zu trennen, gebissen wird, läuft nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Bamberg Gefahr, auf seinem Schaden sitzen zu bleiben.

Der Kläger war in einer Gemeinde im westlichen Landkreis Bamberg mit seinem nichtangeleinten Berner Sennenhund auf dem Weg zu einer Gastwirtschaft.

Auf einem angrenzenden umzäunten Grundstück befand sich der vom Beklagten gehaltene Hund der Rasse Leonberger. Der Leonberger verbiss sich in der Schnauze des Berner Sennenhundes, die dieser durch den Zaun gesteckt hatte.

Beim Versuch, den Leonberger loszureißen, wurde der Kläger von diesem in die Hand gebissen. Er machte vor Gericht Behandlungskosten und Schmerzensgeld in Höhe von rund 1300 Euro geltend.

Starkes Mitverschulden

Diese Klage wies das Amtsgericht Bamberg mit der Begründung ab, dass den Kläger ein derart starkes Mitverschulden treffe, dass im Gesichtspunkt der Tierhalterhaftung ein Schadensersatzanspruch nicht in Betracht komme. Zum einen ließ der Kläger seinen Hund unangeleint, zum anderen versuchte er die streitenden Hunde mit der Hand zu trennen, obwohl die Gefahr eines Hundebisses in der konkreten Situation besonders nahe lag.

Dieser Argumentation schloss sich auch das Landgericht Bamberg in der Berufungsinstanz an (Amtsgericht Bamberg AZ: 5 C 1743/01; Landgericht Bamberg AZ: 3 S 197/01; rechtskräftig).

Quelle: LG Bamberg AZ: 3 S 197/01




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