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Behinderte dürfen Haustiere in Wohnung halten
 
Webmaster - 25.04.2002 | 23:15

Behinderte Menschen dürfen im Einzelfall ein Haustier in der Wohnung halten, auch wenn die Hausordnung dies untersagt. Das geht aus einem in der «Neuen Juristischen Wochenzeitschrift» veröffentlichten Urteil des Bayerischen Obersten Landgerichts hervor.

Eine Contergan-geschädigte Arbeitslose hatte trotz Verbots einen Dackel in der Wohnung gehalten. Die Richter wiesen nun die Klage der Mitbewohner zurück, die sich durch das Bellen des Hundes belästigt gefühlt hatten.

Die Frau hatte vor Gericht geltend gemacht, dass sie den Hund brauche, weil sie auf Grund ihrer Behinderung an die Wohnung gebunden sei und kaum Kontakte zu anderen Menschen habe. Daher könnten die Mitbewohner laut Grundgesetz das Hundeverbot nicht durchsetzen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Die Frau darf ihren Vierbeiner behalten.

Quelle: Bayerisches Oberstes Landgericht (Az: 2 Z BR 81/01)




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